Riester Rente, auch der Staat hilft
Die private Altersvorsorge wird immer wichtiger. Die staatliche Altersrente wird geringer ausfallen. Immer mehr Menschen interessieren sich für seriöse und lohnenswerte Verträge, die ihr Einkommen in der Rente sichern. Der Staat möchte beim Vermögensaufbau für die private Altersvorsorge helfen und bietet viele staatliche Förderungen an.
Eine immer mehr und gern genutzte Möglichkeit dazu ist die "Riester Rente". Ausschlaggebend für diesen Namen war der Sozialminister Walter Riester. Von ihm kam der Vorschlag die private Altersvorsorge staatlich zu fördern.
Um die Riester Förderung in Anspruch nehmen zu können, dürfen nur zertifizierte Verträge abgeschlossen werden. Diese sind erhältlich bei Banken, Lebensversicherungsunternehmen sowie Fondsgesellschaften. Riester fähig sind private Rentenversicherungen, fondsgebunde Verträge und Banksparpläne. Bitte beachten Sie unbedingt nur zertifizierte Verträge zur privaten Altersvorsorge sind riester- fähig.
In diesen Verträgen müssen nachfolgende Punkte angegeben sein:
1.Garantie dafür das alle eingezahlten Beträge zuzüglich der Zulagen zum Auszahlungsbeginn zur Verfügung stehen. Die Riester Rente ist verlustgeschützt, darf auch nicht gepfändet werden.
2.Zusage einer lebenslangen Rente
3. ab dem 60. Lebensjahr muss Auszahlung möglich sein
4. Vermittlungskosten für den Vertrag werden auf mindestens 5 Jahre verteilt.
Wer kann die Riester Förderung in Anspruch nehmen?
Die Teilnahme einer privaten Altersvorsorge ist immer freiwillig.
Alle Personen die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, können die Riester Förderung in Anspruch nehmen. Darunter zählen:
- Arbeitnehmer und Auszubildene
- Arbeitslose
- Beamte
-Wehr-und Zivildienstleistende
Freiwillig Versicherte, wie Selbständige und Freiberufler haben die Möglichkeit von Steuervergünstigen bei der Rürup Rente.
Wie fördert der Staat?
Die Zulage muss beim Versicherungsanbieter beantragt werden. Es ist zu empfehlen dies gleich bei Vertragsabschluß für die gesamte Laufzeit zu beantragen. Dann geschieht dies jährlich automatisch über den Versicherungsanbieter.
Die Zulagen setzen sich zusammen aus einer Grundzulage für den Antragsteller und dem Ehepartner. Des weiteren für jedes Kind eine Kinderzulage.
Auch ist die Riester Rente steuerlich absetzbar. Die Vorsorgeaufwendungen können in der Steuererklärung unter Sonderausgaben geltend gemacht werden. Für das Jahr 2008 sind bereits bis zu 2100 Euro absetzbar.
Die Riester Rente ist eine sehr gute Wahl eigenverantwortlich für das Alter vorzusorgen. Auch die staatlichen Steuerentlastungen und Zulagen sprechen dafür.
Abschließend noch ein Beispiel dafür, dass es besonders lohneswert für Familien ist, die Riester Förderung in Anspruch zu nehmen.
Die Zulage für den Antragsteller beträgt jährlich 154,00 Euro.
zuzüglich der Zulage für den Ehepartner ebenso 154,00 Euro
dazu weitere 185,00 Euro für jedes Kind.
Sie können sich bei Banken, Fonds- und Lebensversicherungsgesellschaften unverbindlich beraten lassen. Dort werden ihnen auf ihre persönliche Situation zugeschnitten, entsprechende Angebote erstellt. Wenn Sie sich bisher noch nicht damit beschäftigt haben, etwas für ihre private Altersvorsorge zu tun, ein Informationsgespräch nimmt zunächst nur etwas Zeit in Anspruch.
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